Preispolitik

Entscheidend für uns ist, dass unsere juristische Beratung Mehrwert für unsere Kunden schafft und dass wir gemeinsam mit den Kunden Preis und Erwartungen für unsere Leistungen abstimmen.

Es ist manchmal schwierig, beim Eingang einer Sache einen Gesamtpreis für einen Auftrag festzusetzen. Daher haben wir verschiedene Preismodelle. Wenn wir eine neue Aufgabe übernehmen, ermitteln wir gemeinsam mit dem Kunden das Preismodell, das sich am besten für die Aufgabe eignet – oder eine Kombination mehrerer Preismodelle. Wir erstellen vor der Auftragserteilung gern einen Preisüberschlag und informieren den Kunden so früh wie möglich, falls sich herausstellt, dass das Gesamthonorar den Voranschlag voraussichtlich übersteigt.

 

Abrechnung nach Zeitaufwand

Das am häufigsten benutzte Preismodell ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Dabei handelt es sich um ein Preismodell, das auf der präzisen Abrechnung auf der Grundlage von Umfang und Komplexität einer Aufgabe und der speziellen Kompetenzen erfolgt, die für die Lösung der Aufgabe erforderlich sind. Die Stundensätze hängen davon ab, welcher juristischer Mitarbeiter die Arbeit ausführt.

 

Festpreis

Falls die Beratungsaufgabe im Vorhinein zu definieren ist, können wir auf der Grundlage besonderer Voraussetzungen einen Festpreis für den Auftrag anbieten.

 

Allgemeines

Falls wir nicht im Voraus ein Preismodell vereinbart haben, beruht unser Preis auf verschiedenen Parametern:

  • Juristische und geschäftliche Komplexität der Angelegenheit
  • Zu erwartender Zeitverbrauch
  • Umfang des benötigten Spezialwissens
  • Umfang der Arbeit unter Zeitdruck oder außerhalb normaler Geschäftszeit

 

Sachbezogene Aufwendungen

Sachbezogene Aufwendungen und Auslagen, beispielsweise Stempel- und Gerichtsgebühren, Abgaben, angemessene Reise- und Aufenthaltskosten, Ausgaben für größere Kopier- und Versandkosten u. a. m. sind vom Kunden neben dem Honorar zu zahlen.

 

Informationen über Rechtsschutz

Wenn wir eine Aufgabe für Sie als Privatperson übernehmen, prüfen wir stets, in welchem Umfang Sie nach geltendem Recht oder einer abgeschlossenen Versicherung Anspruch auf öffentliche oder versicherungsmäßige Verfahrenskostenhilfe haben. Falls das Honorar vorläufig oder endgültig von der öffentlichen Hand oder der Versicherungsgesellschaft zu zahlen ist, werden Sie über die Grundsätze für die Festsetzung des Entgelts u. a. m. unterrichtet. Wir behalten uns indessen vor, Aufträge abzulehnen, insoweit die zu erwartenden Kosten auch von einer Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt werden.

 

Unverbindliche Angebote

Sie sind stets herzlich willkommen, ein unverbindliches Gespräch mit unseren Juristen zu führen. Die Kontaktpersonen unserer verschiedenen Geschäftsbereiche finden Sie hier.

Natürlich können Sie uns auch unter unserer Hauptnummer Tel. +45 63 14 20 20 anrufen. Wir helfen Ihnen gern weiter.