Erbrecht, Testamente, Eheverträge und Nachlassverwaltung

Die Rechte des Einzelnen müssen auch innerhalb der Familie gesichert werden.

Immer mehr Menschen leben heute ohne Trauschein zusammen, und viele Ehen enden mit Trennung oder Scheidung. Familien mit Kindern aus verschiedenen Verhältnissen sind ebenfalls heute keine Ausnahme. Die neueste Gesetzgebung ist in gewissem Umfang den neuen Familienformen angepasst. Es wird jedoch auch weiterhin notwendig sein, als Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften z. B. ein Lebenspartnertestament, einen Partnerschafts- oder Ehevertrag zu errichten. Bei Focus Advokater ist unser Ausgangspunkt stets der Bedarf des Einzelnen. In Rechtsfragen des Zusammenlebens gibt es nämlich keine Standardlösungen.


Focus Advokater verfügt über umfassende, langjährige Erfahrungen in der Nachlassverwaltung. Wir unterstützen Hinterbliebene durch kompetente, einfühlsame Beratung bei privaten Auseinandersetzungen oder als Nachlassverwalter. Einer unserer Partner ist autorisierter Nachlassverwalter.

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